Fahrten über die VRR-Grenzen hinaus
Nutzen Sie den Übergangstarif!
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- Foto: Nahverkehr NRW
Für Anschlussfahrten in benachbarte Verkehrsverbünde gelten Übergangstarife. Diese Regelungen betreffen nur die Fahrten, die im Grenzgebiet zweier Verkehrsverbünde liegen. Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet. Für alle anderen Fahrten gilt der NRW-Tarif.
Fahrten zwischen VRR und VRS
Sie möchten aus dem VRR-Raum in das Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg fahren, z. B. nach Köln, Bergheim, Leverkusen oder Wermelskirchen? Dann gilt für Sie der VRS-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich.
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Broschüre Übergangstarif VRR und VRS
Download (pdf, 996,5 kB)
Fahrten zwischen VRR und AVV
Sie möchten aus dem VRR-Raum in das Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes fahren, z. B. nach Erkelenz, Hückelhoven, Geilenkirchen oder Jülich? Dann gilt für Sie der AVV-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich.
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Broschüre Übergangstarif VRR und AVV
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Fahrten zwischen VRR und VGM
Sie möchten aus dem VRR-Raum in das Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Münsterland fahren, z. B. nach Raesfeld oder Borken? Dann gilt für Sie der VRR-Tarif im definierten Kragenbereich.
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Broschüre Übergangstarif VRR und VGM
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Zwischen VRR und VRL
Sie möchten vom VRR-Raum in das Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe fahren, z. B. nach Lünen, Kamen, Unna, Bergkamen, Holzwickede oder Schwerte? Dann gilt für Sie der VRR-Tarif. Darüber hinaus gilt der VRL-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Geltungsbereich.
Ticketkauf und Beratung
Die Tickets erhalten Sie in den grenznahen Gebieten in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen und an den Ticketautomaten. Ihre Fragen zum Übergangstarif beantworten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Schlauen Nummer 0 180 3 /50 40 30 (Festnetzpreis 0,09 €/Minute; mobil max. 0,42 €/Minute) und in den KundenCentern Ihres örtlichen Verkehrsunternehmens.
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Tarifhandbuch
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