Verspätung und Ausfall

Ihre Rechte als Fahrgast

Erstattungsregelungen im Fall einer Verspätung oder eines Ausfalls

Foto: Deutsche Bahn

Wir wollen Sie zügig an Ihr Ziel bringen. Sollte uns dies nicht gelingen, z.B. durch Stau, Falschparker, Betriebsstörungen an Fahrzeugen oder Betriebsanlagen, können Sie die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen.




Bitte beachten Sie:
Die gesetzlichen Fahrgastrechte legen bundesweit einen Mindeststandard fest und gelten nur im Eisenbahnverkehr. Sollten Sie bereits Entschädigungen aus den Regelungen dieser Fahrgastrechte in Anspruch genommen haben, so gelten Ansprüche aufgrund der VRR-Mobilitätsgarantie als abgegolten.

Die VRR-Mobilitätsgarantie ist in vielen Fällen vorteilhafter – und sie gilt weiterhin:
Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgenommen sind folgende Fälle: Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen) und es keine alternative Verkehrslinie gibt, können Sie zur Erreichung Ihres Zieles ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen. Die Kosten die Ihnen dadurch entstehen werden bis zu den Höchstgrenzen erstattet: 30 € für BärenTicket- und Ticket2000-Nutzer, allen anderen Ticket-Inhabern werden maximal 20 € erstattet.

Damit Sie bei VRR-Mobilitätsgarantie-Fällen Ihr Geld zurück erhalten, füllen Sie bitte den Mobilitätsgarantie-Antrag aus, geben ihn in einem KundenCenter eines VRR-Verkehrsunternehmens ab oder senden ihn innerhalb von 14 Tagen an das verursachende Verkehrsunternehmen. Wird der Erstattungsanspruch akzeptiert, so zahlt das zuständige Verkehrsunternehmen Ihnen das Geld in bar oder per Banküberweisung zurück.

Broschüre Mobilitätsgarantie 2012 als Blätterkatalog

  • Formular Möbilitätsgarantie

    Download (pdf, 833,5 kB)
Foto: Deutsche Bahn

Beim VRR gelten die bundesweit einheitlichen Fahrgastrechte bei Ausfall, Verspätung und versäumten Anschlüssen gegenüber dem befördernden Eisenbahn-unternehmen. Diese Regelungen gelten neben den sonst üblichen gesetzlichen Bestimmungen und ergänzen diese.


Wann gibt es wie viel Entschädigung?
Kunden mit einem BarTicket (EinzelTicket, 4erTicket, TagesTicket, GruppenTicket) haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 25% (für eine Verspätung von 60 bis 119 Minuten) beziehungsweise 50% des Preises (für eine Verspätung ab 120 Minuten).

Bei ZeitTickets (Ticket2000, Ticket1000, BärenTicket, SchokoTicket, YoungTicket, YoungTicketPLUS und FirmenTicket) wird als Entschädigung für eine Verspätung ab 60 Minuten eine Pauschale gezahlt: für eine Fahrt in der 2. Klasse 1,50 €; für eine Fahrt in der 1. Klasse 2,25 €. Bei ZeitTickets werden insgesamt höchstens 25% des tatsächlich gezahlten Preises entschädigt.

Entschädigungszahlungen unter einem Betrag von 4,00 € werden nicht ausgezahlt.

Welche Fristen sind einzuhalten?
Bei ZeitTickets sollte der Antrag gesammelt nach Ablauf des Monats eingereicht werden. Bei BarTickets können Sie Anträge sofort einreichen.

Wo ist der Anspruch anzumelden?
Grundsätzlich sind die Ansprüche aus den gesetzlich geregelten Fahrgastrechten gegenüber dem jeweils verursachenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend zu machen. Die Kontaktdaten der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Gebiet des VRR finden Sie weiter unten.

Formular und weitere Informationen
Das Fahrgastrechte-Formular, mit dem Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, erhalten Sie in den Geschäftsstellen bzw. den Verkaufsstellen der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie als Download hier:

DB Regio NRW GmbH

Abellio Rail NRW GmbH

Keolis Deutschland GmbH & Co. KG

NordWestBahn GmbH

Regiobahn GmbH

Weitere Informationen zum Thema Fahrgastrechte erhalten Sie unter

www.fahrgastrechte.info