Fragen zu Tickets
Häufig gestellte Fragen an den VRR
Gültigkeit und Übertragbarkeit
Kann ich mit einem EinzelTicket, ViererTicket, TagesTicket oder GruppenTicket in der vorgegebenen Geltungsdauer auch eine Rück- bzw. Rundfahrt machen?
Mit dem EinzelTicket und 4erTickets sind Rund- und Rückfahrten nicht möglich. Bei 4erTickets muss jeweils ein neues Entwerterfeld bei Fahrtantritt je Fahrt entwertet werden. Rund- oder Rückfahrten in Richtung auf die Einstiegshaltestelle oder das Starttarifgebiet sind höchstens nur zum schnelleren Erreichen des Fahrtziels erlaubt. Tages- und GruppenTickets dagegen gelten jeweils einen Tag lang für beliebig viele Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich - also auch für Rund- und Rückfahrten.
Warum darf ich mit dem EinzelTicket (oder einer Fahrt auf dem 4erTicket) nicht zurückfahren, obwohl es 90 Minuten gilt?
Das EinzelTicket gilt für eine Fahrt mit beliebig häufigem Umsteigen, aber ohne Rund- und Rückfahrten. Die Zeitbegrenzung der Tickets (Preisstufe A 90 Minuten, Preisstufe B 120 Minuten, Preisstufe C 240 Minuten) ist so großzügig bemessen, dass kurze Fahrtunterbrechungen möglich sind und die Fahrt in gleicher Richtung fortgesetzt werden kann.
Was muss ich zuzahlen, wenn ich mit meinem Ticket2000, Ticket1000, FirmenTicket, SozialTicket, YoungTicket oder YoungTicketPLUS über meinen Geltungsbereich hinausfahren will?
Für diese Fahrten benötigen Sie je Fahrt und Person ein ZusatzTicket. Inhaber eines Monatstickets der Preisstufe A benötigen für die Fahrt in eine Nachbarstadt bzw. für die Fahrt in ein verkehrlich-verbundenes Nachbar-Tarifgebiet das ZusatzTicket 1. Für weiter entfernte Ziele oder für Inhaber von Monatstickets der Preisstufen B, C oder D (Region Nord oder Süd) ist das ZusatzTicket 2 erforderlich.
Für Inhaber eines Ticket2000 oder eines YoungTicketPLUS erweitert sich der Geltungsbereich werktags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und am 31.12. auf die beim Kauf festgelegte Region Nord oder Süd. Ob dann im jeweiligen Fall ein zusätzliches Ticket erforderlich ist, hängt von Ihrem Start- und Zielpunkt sowie vom Fahrtweg ab.
Welche VRR-Tickets sind übertragbar?
Nur das Ticket2000 ist (wahlweise) übertragbar - und zwar in allen Variationen (Ticket2000, Ticket2000 9 Uhr, Ticket2000 Abo, Ticket2000 9 Uhr Abo). Es kann auf Wunsch aber auch persönlich ausgestellt werden - dann ist es nicht übertragbar.
Ein persönlich ausgestelltes Ticket hat unter anderem folgenden Vorteil: Wenn Sie Ihr Ticket vergessen haben und kontrolliert werden, können Sie Ihr Ticket bei dem Verkehrsunternehmen nachträglich vorzeigen. Das Erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 40 EUR wird daraufhin zurückgezogen. Sie müssen nur ein reduziertes Beförderungsentgelt zahlen.
Alle anderen VRR-Tickets können nur vom Inhaber genutzt werden und sind nicht übertragbar.
Mitnahme von Personen, Fahrrädern, Hunden
Mit welchem Ticket kann ich Personen mitnehmen?
Einzel-, 4er-, Tages-, Schoko-, YoungTicket: keine Personenmitnahme möglich
Ticket1000, FirmenTicket: Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie Samstag, Sonntag, an Feiertagen und am 24. und 31.12. ganztägig im gewählten Geltungsbereich: Mitnahme von maximal 4 Personen (1 Erwachsener und 3 Kinder unter 15 Jahren)
Ticket2000: Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie Samstag, Sonntag, an Feiertagen und am 24. und 31.12. ganztägig im gesamten VRR-Geltungsbereich: Mitnahme von maximal 4 Personen (1 Erwachsener und 3 Kinder unter 15 Jahren)
BärenTicket: Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie Samstag, Sonntag, an Feiertagen und am 24. und 31.12. ganztägig im gesamten VRR-Geltungsbereich: Mitnahme von maximal 4 Personen (1 Erwachsener und 3 Kinder unter 15 Jahren)
YoungTicketPLUS, VRR-Semesterticket: Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie Samstag, Sonntag, an Feiertagen und am 24. und 31.12. ganztägig im gesamten VRR: Mitnahme von 1 Person
NRW-SemesterTicket: keine Personenmitnahme möglich. Einzige Ausnahme ist die kostenlose Mitnahme von Kindern unter 6 Jahren gemäß den jeweils geltenden Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in NRW
SozialTicket: Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie Samstag, Sonntag, an Feiertagen und am 24. und 31.12. ganztägig im eingetragenen Geltungsbereich: Mitnahme von maximal 3 Kindern unter 15 Jahren
Wann darf ich ein Fahrrad mitnehmen?
Grundsätzlich können Sie während der folgenden Zeiten ein Fahrrad mitnehmen:
In S-Bahnen sowie Regional-Express-Züge (RE) und Regionalbahnen (RB) mit Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme ganztägig möglich.
In Regional-Express-Züge (RE) und RegionalBahnen (RB) ohne Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag – außer von 6.30 - 9.00 Uhr – ganztägig möglich. An Sams-, Sonn- und Feiertagen können Sie ebenfalls ganztägig ein Fahrrad mitnehmen.
In U-/Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse können Sie von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss und an Sams-, Sonn-, und Feiertagen ganztägig ein Fahrrad mitnehmen.
Bitte erfragen Sie zusätzlich bei Ihrem örtlichen Verkehrsunternehmen die genauen Zeiten.
Was kostet die Fahrradmitnahme?
Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Ticket pro Fahrt und Rad ein ZusatzTicket 2. Sofern am gleichen Tag für die Hin- und Rückfahrt Busse und Bahnen genutzt werden sollen, kann auch das NRW-FahrradTagesTicket gelöst werden. Dieses ist günstiger als zwei ZusatzTickets 2.
Ausnahmen bilden die folgenden Monatstickets:
Ticket2000, YoungTicketPLUS: Mitnahme eines Fahrrades im gewählten Geltungsbereich kostenlos - werktags nach 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen in der jeweiligen Region Nord oder Süd.
BärenTicket, VRR-Semesterticket: Mitnahme eines Fahrrades in der jeweiligen Region Nord oder Süd kostenlos.
FirmenTicket, AzubiTicket, 7-Tage-Karte: Mitnahme eines Fahrrades im gewählten Geltungsbereich kostenlos.
Was kostet es, einen Hund mitzunehmen?
Wenn Sie ein gültiges Ticket haben, können Sie Ihren Hund (bzw. auch mehrere Hunde) innerhalb des Geltungsbereiches (Preisstufe A, B, C, D oder E) jederzeit kostenlos mitnehmen.
Kinder im VRR
Ab welchem Alter müssen Kinder für eine Fahrt im VRR bezahlen?
Kinder ab 6 Jahren benötigen Tickets des Kindertarifes. Ab 15 Jahren gilt der Erwachsenentarif. Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung kostenlos.
Was kostet die Mitnahme eines Kinderwagens?
Die Mitnahme eines Kinderwagens ist im VRR kostenlos.
Ab wann dürfen Kinder alleine Bus oder Bahn fahren?
Erst ab dem Alter von sechs Jahren dürfen Kinder alleine Bus oder Bahn fahren. Kinder unter sechs müssen immer von jemand anders begleitet werden: entweder von einem Erwachsenen oder von einem anderen Kind, das älter ist als 6 Jahre. Einzige Ausnahme: Kinder, die noch nicht sechs Jahre alt sind, aber bereits zur Schule gehen, dürfen ohne Begleitperson den öffentlichen Nahverkehr nutzen.
KombiTicket
Was ist ein KombiTicket?
Das KombiTicket ist eine Kombination aus Eintrittskarte für eine Veranstaltung und Fahrkarte. Der VRR und die Verkehrsunternehmen haben vertraglich mit externen Partnern (Messen, Sportvereinen, Reiseveranstaltern, Freizeit- und Großveranstaltern) vereinbart, dass Eintrittskarten gleichzeitig als Fahrausweise für die Hin- und Rückfahrt mit VRR-Verkehrsmitteln zum und vom Veranstaltungsort am Veranstaltungstag. Dies ist auf den Eintrittskarten vermerkt.
Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem KombiTicket nutzen?
Die KombiTickets berechtigen zur Fahrt mit allen Bussen, Straßenbahnen, Stadtbahnen, S-Bahnen, der Wuppertaler Schwebebahn sowie den zuschlagfreien Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für den jeweiligen Geltungsbereich.
Wie komme ich an ein KombiTicket?
Das ist abhängig von der jeweiligen KombiTicket-Veranstaltung: Manche KombiTickets erhalten Sie in Reisebüros, andere bekommen Sie in den VRR-Vertriebsstellen, wieder andere direkt beim Veranstalter.
Wo Sie Ihr gewünschtes KombiTicket erhalten, erfahren Sie in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen.
Wo kann ich mit dem KombiTicket fahren?
Die meisten VRR-KombiTickets gelten im gesamten VRR-Raum für eine Hin- und Rückfahrt zum/vom Veranstaltungsort. In Ausnahmefällen haben einzelne KombiTickets einen eingeschränkten oder gar erweiterten Geltungsbereich (z.B. können einige KombiTickets auch im AVV oder VRS gültig sein). Bei den betreffenden Veranstaltungstickets ist dies direkt auf dem Ticket vermerkt.
Wie lange ist mein KombiTicket gültig?
Die KombiTickets gelten am Tag der Veranstaltung. Nach der Veranstaltung gelten sie bis zum Betriebsschluss, so dass Sie sich mit der Rückfahrt genug Zeit lassen können. Damit Sie sicher und stressfrei nach Hause kommen, gilt das KombiTicket in Einzelfällen auch länger, z.B. wenn es sich um eine Nachtveranstaltung handelt.
Sonstiges
Wann ist im VRR Betriebsschluss?
Als Betriebsschluss gilt grundsätzlich:
Im Schienenverkehr der DB AG (bzw. im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrsunternehmen), bei TagesTickets und GruppenTickets 3 Uhr des Folgetages.
Ansonsten der Beginn der nächtlichen Betriebsruhe oder der Abschluss der NachtExpress-Fahrten am Folgetag.
Kann ich als Polizist meinen Dienstausweis für Fahrten im VRR nutzen?
Ja. Der Dienstausweis der Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei und der Polizei-Dienstausweis der Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen gelten für Polizeibeamte in Uniform als Fahrberechtigung im VRR. Polizeibeamte haben freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und alle zuschlagfreien Züge (RE, RB, S-Bahn) der 2. Klasse). Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich. Für die Mitnahme von Dienstfahrrädern gelten die Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern. Polizeivollzugsbeamte haben sich bei Fahrtantritt beim Fahrpersonal mit ihrem Dienstausweis auszuweisen.