ÖPNV für Schwerbehinderte

Fragen zu Nahverkehrsnutzung für Schwerbehinderte

Häufig gestellte Fragen an den VRR

Wo bekomme ich den Schwerbehindertenausweis?

Den Schwerbehindertenausweis erhalten Sie nicht bei den Verkehrsunternehmen oder dem VRR sondern ausschließlich bei der zuständigen Behörde in Ihrer Stadt.

Welche Ausstattung des Ausweises ist nötig, um den ÖPNV verbilligt nutzen zu können?

Der Schwerbehindertenausweis hat die Grundfarbe grün. Um die Freifahrt im ÖPNV nutzen zu können, ist ein halbseitiger, orangefarbener Flächenaufdruck im Ausweis und zusätzlich ein weißes Beiblatt mit Wertmarke notwendig. Ausweis und Beiblatt sind nur zusammen gültig.

Was bedeuten die Zeichen auf dem Ausweis?

Auf der Ausweisrückseite können sich folgende Merkzeichen befinden:

„Bl“: blind
„H“: hilflos
„G": gehbehindert
„aG“: außergewöhnlich gehbehindert
„Gl“: gehörlos
„1.Kl.“: Nutzung der 1. Klasse mit Fahrschein 2. Klasse erlaubt

Falls die Berechtigung zur ÖPNV-Freifahrt besteht kann auf der Vorderseite das Merkzeichen „B“ oder „BN“ stehen. In diesem Fall ist die Mitnahme einer Begleitperson kostenlos möglich.

Wie lange gilt der Ausweis?

Die Wertmarke, welche zur ÖPNV-Benutzung berechtigt, gilt 6 oder 12 Monate (je nachdem welche Gültigkeitsdauer sie gewählt haben).
Der Schwerbehindertenausweis selbst gilt bei Erwachsenen in der Regel 5 Jahre.

Falls auf der Vorderseite die Merkmale „VB“, „EB“ oder „Kriegsbeschädigt“ stehen kann er auch länger gelten. Eine Verlängerung der Gültigkeit kann nur durch die zuständige Behörde erfolgen.

Welche Personen können die Wertmarke erwerben?

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mit den Merkzeichen „Bl“, „aG“, „G“, „Gl“ oder „H“ können bei ihrem Versorgungsamt eine Wertmarke für die ÖPNV-Freifahrt beantragen.

Dies gilt ebenfalls für Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit den Merkzeichen „VB“ oder „EB“, die am 01.10.1979 freifahrtberechtigt waren, sofern der GdB bzw. die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 70 Prozent beträgt.

Wie lange gilt die Wertmarke?

Sie können zwischen zwei Gültigkeitsdauern wählen: entweder 6 Monate oder 12 Monate.

Was kostet die Wertmarke?

Für Personen mit einer Schwerbehinderung von 60 - 80 Prozent kostet die Wertmarke für 6 Monate 30 €, für 12 Monate 60 €. Folgende Personen können auf Antrag beim Versorgungsamt die Wertmarke kostenlos für 12 Monate erhalten:

- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „Bl“ (Blind)

- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „H“ (Hilflos)

- Personen welche Arbeitslosenhilfe erhalten (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II)

- Personen die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten

- Personen welche Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten

- Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen „VB“ oder „EB“, welche wegen ihrer Schädigungsfolgen die ÖPNV-Freifahrtberechtigung mindestens seit dem 1.Oktober 1979 besitzen.

Welche VRR-Verkehrsmittel kann ich als Schwerbehinderter mit meiner Wertmarke nutzen?

Mit der Wertmarke dürfen Sie alle Verbundverkehrsmittel nutzen d.h. Busse, O-Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, die Wuppertaler Schwebebahn, die H-Bahn in Dortmund und den SkyTrain am Düsseldorfer Flughafen. Außerdem alle zuschlagfreien Züge (RE, RB, S-Bahn) in der 2. Klasse.

Wann darf ich eine Begleitperson kostenlos mitnehmen?

Wenn auf der Vorderseite des Ausweises der Eintrag „B“ oder „BN“ vorhanden ist und einer der folgenden Vermerke nicht gelöscht ist: „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ oder „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“.

Gilt der Schwerbehindertenausweis auch für die 1. Klasse?

Nein, eine Nutzung der 1. Klasse ist auch mit ZusatzTicket nicht möglich.

Ausnahme: Schwerkriegsgeschädigte deren Ausweis das Merkzeichen „1.Kl.“ enthält, dürfen in Nahverkehrszügen (RE, RB, S-Bahn) auch die 1.Klasse (ohne Zuschlag) benutzen.

Darf ich mit dem Schwerbehindertenausweis auch mit dem Fernverkehr (IC/EC/ICE) fahren?

Nein, für die Nutzung von Fernverkehrszügen benötigen sie eine Fahrkarte, da die Freifahrt nur im Nahverkehr gilt.

Kann ich die „VRR-Mobilitätsgarantie“ in Anspruch nehmen?

Ja, wenn ein VRR-Verkehrsmittel an der Starthaltestelle mindestens 20 Minuten Verspätung hat können sie auch mit dem Schwerbehindertenausweis die VRR-Mobilitätsgarantie nutzen. Wir erstatten Ihnen bis zu 20 € ihrer Kosten für die Taxi- oder Fernverkehrsnutzung (IC/EC/ICE).

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kann ich mit dem Schwerbehindertenausweis auch außerhalb des VRR fahren?

Unabhängig von ihrem Wohnort dürfen Sie mit der entsprechenden Wertmarke bundesweit innerhalb der Verkehrsverbünde alle Nahverkehrsmittel nutzen. So können Sie z.B. innerhalb von NRW landesweit im Nahverkehr fahren, da alle Regionen durch Verkehrsverbünde abgedeckt sind. Außerhalb von Verkehrsverbünden dürfen Sie außerdem bundesweit mit allen Nahverkehrszügen fahren.

Gilt der Schwerbehindertenausweis auch für Fahrten in die Niederlande?

Nein, im Ausland hat der deutsche Schwerbehindertenausweis generell keine Gültigkeit. Sie müssen deshalb für Auslandsreisen eine Fahrkarte kaufen.

Um nach Venlo zu kommen ist ein Ticket der Preisstufe A für einzelne Fahrten ab Kaldenkirchen Bahnhof erforderlich (ab Startbahnhof im VRR bereits entwertbar), für ständige Fahrten eine Monatskarte der Preisstufe A1 mit den Waben 200 und 691.

Allerdings ist es möglich, dass Sie bei Vorzeigen Ihres deutschen Schwerbehindertenausweises im Ausland auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Rollstuhlfahrer und blinde Personen mit dem Merkzeichen „B“ können so etwa bei den Niederländischen Eisenbahnen (NS) eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Die entsprechende (kostenlose) Fahrkarte für die Begleitperson muß in Deutschland erworben werden.

Die Möglichkeit der Mitnahme einer Begleitperson besteht auch in weiteren Ländern, nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie in der Broschüre „Mobil mit Handicap“, die Sie auf den Internetseiten der DB AG (auf den Seiten 95-101) herunterladen können.

Zu den Internetseiten der DB für Menschen mit Behinderungen.

Kann eine noch gültige Wertmarke zurückgegeben werden?

Ja, Sie können bei ihrem Versorgungsamt eine Wertmarke zurückgeben, wenn sie noch mindestens drei volle Kalendermonate gültig ist. Falls die Wertmarke weniger als drei volle Kalendermonate gültig ist kann keine Erstattung mehr erfolgen.

Ist für die Fahrradmitnahme ein ZusatzTicket notwendig?

Ja, für die Mitnahme eines Fahrrades im VRR ist stets ein ZusatzTicket 2 erforderlich. Beachten Sie bitte, dass aus Kapazitätsgründen - insbesondere im Berufsverkehr - die Fahrradmitnahme nicht auf allen Linien erlaubt ist.

Weitere Informationen zu den ZusatzTickets erhalten Sie hier.

Welche Fahrkarte benötige ich für die Mitnahme eines Hundes?

Für die Hundemitnahme benötigen Sie keine Fahrkarte, da Hunde (in Begleitung) im VRR immer kostenlos mitfahren dürfen.

Wo finde ich als Schwerbehinderter weitere Infos zur ÖPNV-Nutzung?

Viele wichtige Infos für Schwerbehinderte, die mit Bus und Bahn in Deutschland unterwegs sind, finden Sie auf der Website www.oepnv-info.de. Neben allen wichtigen Links und Regelungen zum Thema werden dort auch Informationen über die einzelnen Bahnhöfe und die Verkehrsverbünde Deutschlands bereitgestellt.

Weitere Informationen: www.oepnv-info.de